Die Vorschriften verlangen eine Voranmeldung für jeden Gartenunterstand, der 5 m² überschreitet. Aber was passiert, wenn Sie zwei Unterstände à 5 m² auf demselben Grundstück aufstellen? Die Antwort ist nicht so einfach, wie es scheint, und hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, wann Sie die Installation vornehmen.
Wir erklären Ihnen hier die Schritte, die je nach Ihrer Situation zu befolgen sind, und wie Sie Probleme mit Ihrer Gemeindeverwaltung vermeiden können.
Gleichzeitige Installation: eine obligatorische Voranmeldung
Wenn beide Unterstände gleichzeitig installiert werden, ist die Regel einfach: Es muss eine Voranmeldung der Bauarbeiten eingereicht werden.
Warum? In diesem Fall werden die Flächen addiert: 5 m² + 5 m² = 10 m².
Denn sobald die Gesamtfläche zwischen 5 m² und 20 m² liegt, verlangt das Baugesetzbuch eine Voranmeldung, die vor Beginn aller Arbeiten beim Gemeindeamt einzureichen ist.
Die zu folgenden Schritte:
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Das Formular Cerfa Nr. 16702 ausfüllen
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Fügen Sie einen detaillierten Plan Ihres Gartens bei, der den genauen Standort der beiden Unterstände, ihre Abmessungen und etwaige Einschränkungen (andere Bauwerke, Grundstücksgrenzen) angibt.
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Einreichung der Unterlagen beim Gemeindeamt (rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von einem Monat)
Schrittweise Installation: eine rechtliche Grauzone

Die Situation wird nuancierter, wenn die Installation über mehrere Jahre verteilt erfolgt (Abstand von 2–3 Jahren). Zum Beispiel ein erster Unterstand im Jahr 2023 und ein zweiter im Jahr 2026.
Theoretisch: kein Formalität erforderlich. Für sich genommen benötigt jeder Gartenunterstand unter 5 m² keine Formalitäten.
Jahr 1: 1. Unterstand: nichts anzumelden.
Jahr 3: 2. Unterstand: ebenfalls nichts anzumelden.
In der Praxis: Einige Gemeindeverwaltungen können die Flächen addieren, wenn die Unterstände den Eindruck eines Gesamtprojekts erwecken, nebeneinander stehen usw.
Die Gemeindeverwaltung kann die Flächen addieren, wenn sie der Ansicht ist, dass es sich um ein Gesamtprojekt handelt, insbesondere in folgenden Situationen:
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Die beiden Unterstände stehen nahe beieinander
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Sie haben eine ähnliche Nutzung (Lagerung, Aufbewahrung)
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Sie sind vom gleichen Typ (Modell/Material).
In diesem Fall kann sie eine Regularisierung verlangen und Sie auffordern, nachträglich eine Voranmeldung einzureichen. Jeder Unterstand muss aus Sicht der Gemeindeverwaltung eigenständig sein.
Wie kann man Problemen vorbeugen?
Auch wenn Sie Ihre Unterstände im Abstand mehrerer Jahre aufstellen, informieren Sie sich, bevor Sie den zweiten installieren. Konsultieren Sie den PLU (Plan Local d'Urbanisme) Ihrer Gemeinde, der online oder beim Gemeindeamt verfügbar ist, und stellen Sie folgende Frage:
"Ich habe seit 2023 bereits einen 5-m²-Unterstand auf meinem Grundstück. Kann ich einen zweiten ohne Anmeldung aufstellen?"
Informieren Sie sich auch über:
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Die zulässige kumulierte Fläche und die Einschränkungen in Schutzzonen (Materialien & Farben)
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Die maximale Anzahl von Nebengebäuden auf demselben Grundstück
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Der Mindestabstand (zwischen Bauwerken und Grundstücksgrenzen)
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung (E-Mail oder Bescheinigung) an, um sich im Streitfall abzusichern.
Was riskieren Sie bei Nichtbeachtung der Vorschriften?
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften sind folgende Risiken zu beachten:
Finanzielle Sanktion:
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Geldstrafe von bis zu 6.000 € pro m² bebauter Geschossfläche (
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Artikel L480-4 des Baugesetzbuchs)
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Abrisskosten des Bauwerks gehen zu Ihren Lasten
Verwaltungssanktionen
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Abrissverfügung für das Bauwerk
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Protokoll und gerichtliche Verfügung
Praktische Konsequenzen
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Ablehnung der Entschädigung durch Ihre Versicherung bei Naturkatastrophe (Schadensfall) oder Brand...
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Schwierigkeiten beim Verkauf Ihrer Immobilie (illegale Bauten müssen deklariert werden).
Hinweis: Ein Verstoß kann noch bis zu 10 Jahre nach den Bauarbeiten festgestellt werden.
FAQ: die häufigsten Fragen zu diesem Thema
Muss ich für zwei Gartenunterstände à 5 m² eine Erschließungssteuer zahlen?
Ja, wenn Sie eine Voranmeldung einreichen. Eine einmalige Erschließungssteuer (keine Jahressteuer) wird gemäß den Sätzen Ihrer Gemeinde erhoben. Nutzen Sie den offiziellen Simulator, um den Betrag zu schätzen.
Kann ich zwei aneinander gebaute Unterstände haben?
Ja, sie bilden dann jedoch ein einziges Bauwerk von 10 m², was zwingend eine Voranmeldung erfordert.
Welchen Abstand muss man zwischen den beiden Unterständen einhalten?
Die geltende Verordnung schreibt keinen Mindestabstand vor. Konsultieren Sie den PLU Ihrer Gemeinde, um die geltenden Regeln zu erfahren.
Und wenn ich für den zweiten Unterstand ein anderes Modell wähle?
Wenn Sie einen alten Gartenunterstand durch einen neuen mit denselben Maßen ersetzen, betrachtet Ihre Gemeindeverwaltung dies nicht als Neuinstallation, sondern als Ersatz.
Es sind dann keine Schritte erforderlich.
Kann man 2 Unterstände à 5 m² an der Grundstücksgrenze aufstellen?
Ja, sofern die von Ihrer Gemeinde vorgeschriebenen Mindestabstände eingehalten werden. Es wird empfohlen, Ihre Nachbarn zu informieren und, wenn möglich, eine schriftliche Vereinbarung einzuholen, insbesondere wenn die Unterstände von ihrem Garten aus sichtbar sind.
Was passiert, wenn meine Gemeinde keinen PLU hat?
Wenn Ihre Gemeinde keinen PLU hat, gilt die nationale Städtebauverordnung (RNU). In diesem Fall werden die Flächen der Bauwerke kumuliert, und eine Voranmeldung ist obligatorisch, sobald die kumulierte Fläche 5 m² überschreitet.
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