Eine Pergola kann Ihren Garten in einen angenehmen Wohnbereich verwandeln, der sich perfekt zum Entspannen oder für Besuche von Freunden und Familie eignet.
Bevor Sie diese Struktur jedoch installieren, ist es wichtig zu verstehen, ob sie Auswirkungen auf Ihre Steuern haben kann, insbesondere auf die Grundsteuer. Entdecken Sie die wesentlichen Punkte, die Sie kennen sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Ist die Pergola von der Grundsteuer betroffen?
Die Grundsteuer ist eine lokale Steuer, die auf bebaute Grundstücke erhoben wird. Im Gegensatz zu Anlagen wie einem Swimmingpool oder einem Gartenhaus ist eine Pergola in der Regel nicht grundsteuerpflichtig.
Dies erklärt sich durch ihre Beschaffenheit: Eine Pergola wird oft als leichte Struktur und nicht als dauerhafte Erweiterung des Hauses betrachtet.
Warum ist die Pergola von der Grundsteuer befreit?
Mehrere Gründe erklären diese Befreiung:
-
Nicht umschlossener Charakter: Eine Pergola ist typischerweise an den Seiten offen, was sie von einem Wintergarten oder einem geschlossenen bewohnbaren Raum unterscheidet. Gemäß der allgemeinen Steuerordnung werden nicht umschlossene Bauten für die Grundsteuer nicht berücksichtigt.
-
Keine Auswirkung auf den Mietwert: Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des katasterlichen Mietwerts der Immobilie berechnet. Eine Pergola, auch eine bioklimatische, erhöht diesen Wert nicht wesentlich, im Gegensatz zu einem Anbau, der den Wohnraum vergrößert.
-
Leichte Struktur: Pergolas, ob aus Aluminium, Holz oder PVC, sind häufig demontierbar oder nicht dauerhaft befestigt, was sie vom Anwendungsbereich der Grundsteuer ausschließt.
Zu beachtende Ausnahmen
In seltenen Fällen könnte eine Pergola als steuerpflichtig angesehen werden, wenn sie:
-
Allseitig geschlossen: Eine Pergola, die mit festen Wänden oder Schiebeglasfronten ausgestattet ist, kann einem Wintergarten gleichgestellt werden und damit steuerpflichtig sein.
-
Fest verankert: Wenn die Pergola mit Betonfundamenten im Boden befestigt und in das Haus integriert ist, könnte sie als steuerpflichtige Erweiterung angesehen werden.

Erschließungssteuer und Pergola
Die Erschließungssteuer ist eine einmalige Abgabe, die beim Bau oder der Erweiterung von Strukturen erhoben wird, die eine Baugenehmigung oder eine Voranfrage erfordern. Gute Nachricht: Offene oder halboffene Pergolas unterliegen in der Regel nicht dieser Steuer, da sie keine geschlossene und überdachte Bodenfläche von mehr als 5 m² mit einer lichten Höhe von mehr als 1,80 m schaffen.
Wann gilt die Erschließungssteuer?
Wenn Ihre Pergola geschlossen ist (zum Beispiel mit verglasten Wänden) und die genannten Kriterien überschreitet, könnte sie der Erschließungssteuer unterliegen. Der Betrag wird anhand der steuerpflichtigen Fläche, eines jährlichen Pauschalwerts (930 €/m² außerhalb der Île-de-France im Jahr 2025, 1 054 €/m² in der Île-de-France) und der von der Gemeinde und dem Département festgelegten Steuersätze berechnet.
Keine Wohnsteuer für eine Pergola
Die Wohnsteuer, die für bewohnbare Räume gilt, betrifft Pergolas nicht. Selbst ein Pergola Lamellendach mit Markisen oder verstellbaren Lamellen gilt nicht als ausreichender Wohnraum, um dieser Steuer zu unterliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnsteuer auf Hauptwohnsitze seit 2023 für die Mehrheit der Haushalte abgeschafft wurde, was diese Frage noch weniger relevant macht.
Die erforderlichen administrativen Schritte
Obwohl die Pergola häufig von Steuern befreit ist, kann ihre Installation bestimmte baurechtliche Schritte erfordern:
-
Weniger als 5 m²: Keine Genehmigung erforderlich.
-
Zwischen 5 und 20 m²: Eine Baugenehmigungsvoranfrage ist erforderlich.
-
Mehr als 20 m²: Eine Baugenehmigung ist erforderlich, außer in Gebieten mit einem örtlichen Bebauungsplan (PLU), wo die Grenze für eine Voranfrage auf 40 m² angehoben werden kann.
-
Schutzzonen: Wenn sich Ihre Immobilie in der Nähe eines historischen Denkmals befindet, können besondere Regeln gelten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Tipps zur Vermeidung von Problemen
Um eine Pergola ohne steuerliche oder verwaltungstechnische Risiken zu installieren:
-
Bevorzugen Sie eine offene oder halboffene Pergola: Dies garantiert die Befreiung von der Grundsteuer und der Erschließungssteuer.
-
Prüfen Sie die lokalen Vorschriften: Wenden Sie sich an das Stadtplanungsamt Ihrer Gemeinde, um die Melde- oder Genehmigungspflichten zu bestätigen.
-
Melden Sie fristgerecht: Wenn Ihre Pergola steuerpflichtig ist (seltener Fall), melden Sie sie dem Finanzamt innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Bauarbeiten, um eine mögliche vorübergehende Grundsteuerbefreiung für zwei Jahre zu erhalten.
In den meisten Fällen zieht eine Pergola, ob klassisch oder bioklimatisch, weder Grundsteuer noch Erschließungssteuer noch Wohnsteuer nach sich.
Diese Befreiung gilt insbesondere für offene oder halboffene Strukturen, die den Mietwert Ihrer Immobilie nicht verändern. Um jedoch unangenehme Überraschungen zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass Sie die administrativen Schritte einhalten und die spezifischen Regelungen Ihrer Gemeinde prüfen. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen können Sie Ihren neuen Außenbereich in aller Ruhe genießen.













